Zeitarbeit-Lexikon Stand: 29.10.2026 5 Min. Lesezeit

Branchenzuschläge in der Zeitarbeit: Tarifverträge, Stufen und Equal Pay

Branchenzuschläge sind tarifliche Zuschläge auf das Stundenentgelt eines Zeitarbeitnehmers, die gezahlt werden, wenn er in einem Kundenbetrieb bestimmter Branchen eingesetzt ist; ihre Höhe steigt mit der Dauer des Einsatzes im selben Kundenbetrieb. Geregelt sind sie in elf Branchenzuschlagstarifverträgen (TV BZ), etwa für die Metall- und Elektroindustrie oder die Chemische Industrie. Gilt ein TV BZ, tritt er an die Stelle des gesetzlichen Equal Pay nach neun Monaten – spätestens nach 15 Monaten muss aber ein gleichwertiges Entgelt erreicht sein (§ 8 Abs. 4 AÜG).

Das Wichtigste in Kürze
  • Elf Branchenzuschlagstarifverträge, seit 01.11.2012 schrittweise in Kraft; abgeschlossen mit IG Metall, IGBCE, ver.di und EVG.
  • Der Zuschlag ist ein Prozentsatz auf das tarifliche Stundenentgelt und steigt mit der Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb.
  • Gesetzliche Leitplanken: stufenweise Heranführung nach höchstens sechs Wochen Einarbeitung, gleichwertiges Entgelt spätestens nach 15 Monaten.
  • Die Branchenzuschlagstarifverträge gelten auch unter dem DGB/GVP-Tarifwerk seit 01.01.2026 weiter.
  • Maßgeblich ist die Branche des Kundenbetriebs – sie sollte vor Einsatzbeginn geklärt und dokumentiert sein.

Was sind Branchenzuschläge?

Zeitarbeitnehmer werden nach dem Tarif der Zeitarbeit bezahlt, also nach der Entgelttabelle des DGB/GVP-Tarifwerks. In vielen Industriebranchen liegen die Löhne der Stammbelegschaft deutlich höher. Die Branchenzuschläge sollen diese Lücke mit zunehmender Einsatzdauer verringern: Sie werden als Prozentsatz auf das tarifliche Stundenentgelt aufgeschlagen, und dieser Prozentsatz steigt in Stufen, je länger der Mitarbeiter im selben Kundenbetrieb arbeitet.

Für die Zeitarbeit sind die Branchenzuschläge vor allem wegen Equal Pay wichtig. Nach Darstellung des GVP richtet sich die Vergütung bei Anwendung eines Branchenzuschlagstarifvertrags für die gesamte Einsatzdauer bis zur Höchstüberlassungsgrenze nach diesem Tarifvertrag; das gesetzliche Equal Pay nach neun Monaten gilt dann grundsätzlich nicht.

Welche Branchenzuschlagstarifverträge gibt es?

TarifvertragBrancheGewerkschaftIn Kraft seit
TV BZ MEMetall- und ElektroindustrieIG Metall01.11.2012
TV BZ ChemieChemische IndustrieIGBCE01.11.2012
TV BZ KunststoffKunststoff verarbeitende IndustrieIGBCE01.01.2013
TV BZ KautschukKautschukindustrieIGBCE01.01.2013
TV BZ HKHolz und Kunststoff verarbeitende IndustrieIG Metall01.04.2013
TV BZ TBTextil- und BekleidungsindustrieIG Metall01.04.2013
TV BZ EisenbahnSchienenverkehrsbereichEVG01.04.2013
TV BZ PPKPapier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industriever.di01.05.2013
TV BZ DruckDruckindustrie (gewerblich)ver.di01.07.2013
TV BZ PEPapier erzeugende Industrie (gewerblich)IGBCE01.07.2014
TV BZ KSKali- und SteinsalzbergbauIGBCE01.07.2014

Die Branchenzuschlagstarifverträge wurden ursprünglich von BAP und iGZ abgeschlossen und sind mit der Verschmelzung auf den GVP übergegangen. Sie ergänzen das seit 01.01.2026 geltende DGB/GVP-Tarifwerk.

Wie funktionieren die Stufen?

Jeder TV BZ legt eigene Stufen fest: ab welcher Einsatzdauer welcher Prozentsatz gilt. Gemeinsam sind ihnen die gesetzlichen Leitplanken aus § 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG:

  • Einarbeitung höchstens sechs Wochen: Danach muss die stufenweise Heranführung an das Branchenentgelt beginnen.
  • Spätestens nach 15 Monaten muss mindestens ein Entgelt erreicht sein, das die Tarifvertragsparteien als gleichwertig mit dem Tariflohn vergleichbarer Arbeitnehmer der Einsatzbranche festgelegt haben (sogenanntes tarifliches Equal Pay).
  • Anrechnung früherer Einsätze: Für die 15-Monats-Grenze zählen vorherige Überlassungen an denselben Entleiher mit, wenn zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate liegen (§ 8 Abs. 4 Satz 4 AÜG). Wie Unterbrechungen auf die einzelnen Zuschlagsstufen wirken, regelt der jeweilige TV BZ.

Einige TV BZ begrenzen den Zuschlag außerdem auf einen Anteil des Entgelts vergleichbarer Stammbeschäftigter des Kunden (sogenannte Deckelung). Die genauen Prozentsätze, Stufenzeitpunkte und Deckelungsregeln stehen im Text des jeweiligen Tarifvertrags; der GVP stellt Entgelttabellen mit Branchenzuschlägen für Mitglieder bereit.

Rechenbeispiel mit angenommenem Prozentsatz

Ein Mitarbeiter in EG 2b ist in einem Betrieb der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt. Sein tarifliches Stundenentgelt beträgt ab 01.09.2026 16,08 €. Angenommen, der einschlägige TV BZ sieht in der erreichten Stufe einen Zuschlag von 15 % vor:

  • Branchenzuschlag: 16,08 € × 15 % = 2,41 € je Stunde.
  • Stundenlohn mit Branchenzuschlag: 18,49 €.
  • Bei 160 Stunden im Monat: 385,60 € brutto mehr als ohne Zuschlag.

Der Prozentsatz ist hier nur ein Rechenwert. Welche Stufe zu welchem Zeitpunkt gilt, ergibt sich aus dem TV BZ der Einsatzbranche.

Welcher TV BZ gilt für einen Einsatz?

Entscheidend ist der fachliche Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags, also die Branche des Kundenbetriebs, in dem der Mitarbeiter arbeitet. Weil diese Zuordnung im Alltag nicht immer eindeutig ist – etwa bei Mischbetrieben –, sollten Personaldienstleister sie vor Einsatzbeginn mit dem Kunden klären und im Überlassungsvertrag festhalten. Fällt der Kundenbetrieb unter keinen der elf TV BZ, etwa im Handel oder in der Pflege, gilt beim Entgelt Equal Pay nach neun Monaten.

Branchenzuschläge, Equal Pay und Drehtürklausel

  • Ohne TV BZ: Equal Pay nach neun Monaten beim selben Entleiher (§ 8 Abs. 4 Satz 1 AÜG).
  • Mit TV BZ: Branchenzuschläge nach Stufen, gleichwertiges Entgelt spätestens nach 15 Monaten (§ 8 Abs. 4 Satz 2 AÜG).
  • Drehtürklausel: War der Mitarbeiter in den letzten sechs Monaten beim Entleiher oder einem Konzernunternehmen angestellt, gilt keine tarifliche Abweichung – also Equal Pay ab dem ersten Tag (§ 8 Abs. 3 AÜG).

Typische Fehler

  • Die Branche des Kunden wird nicht geprüft, und der Einsatz läuft ohne Zuschlag – oder mit dem Zuschlag einer falschen Branche.
  • Der Stufenwechsel wird verpasst, weil die Einsatzdauer von Hand in Excel nachgehalten wird.
  • Frühere Einsätze beim selben Kunden werden nicht angerechnet.
  • Der Zuschlag wird auf den falschen Grundlohn berechnet, etwa nach einer Tariferhöhung mit dem alten Stundenentgelt.
  • Der Verrechnungssatz für den Kunden wird bei einem Stufenwechsel nicht angepasst.

Wie Zuschlagsstufen je Mitarbeiter und Kunde automatisch angewendet werden, zeigt die Seite Branchenzuschläge berechnen in unserer Zeitarbeitssoftware SBM.

Zeitarbeitssoftware SBM

Branchenzuschläge in SBM: Staffeln automatisch angewendet

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  • Branchenzuschlag-Regeln: Staffel nach Tagen oder Monaten, Prozentsatz, Entgeltgruppe
  • Stufen werden je Mitarbeiter und Kunde automatisch angewendet
  • Branchentarif und Equal-Pay-Art je Kunde und Auftrag, z. B. „Branchenzuschläge ab 1. Tag“
  • Equal Pay und Branchenzuschlag pro Stundenzettel-Tag, als Liste und Statistik; Lohndaten an DATEV oder Addison
Funktion im Detail: Equal Pay Software für Zeitarbeit
Häufige Fragen

Fragen zum Thema Branchenzuschläge

Wie viele Branchenzuschlagstarifverträge gibt es?

Elf: für Metall und Elektro, Chemie, Kunststoff, Kautschuk, Holz und Kunststoff, Textil und Bekleidung, Schienenverkehr, Papier/Pappe/Kunststoffe verarbeitend, Druck, Papier erzeugend sowie Kali- und Steinsalzbergbau.

Ab wann wird ein Branchenzuschlag gezahlt?

Das regelt der jeweilige TV BZ. Gesetzlich muss die stufenweise Heranführung nach einer Einarbeitungszeit von höchstens sechs Wochen beginnen (§ 8 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 AÜG).

Ersetzen Branchenzuschläge Equal Pay?

Ja, wenn ein TV BZ gilt, der die gesetzlichen Vorgaben einhält: Dann muss nicht nach neun Monaten Equal Pay gezahlt werden, aber spätestens nach 15 Monaten ein tariflich festgelegtes gleichwertiges Entgelt.

Gibt es Branchenzuschläge in der Pflege oder im Handel?

Für diese Branchen gibt es keinen der elf Branchenzuschlagstarifverträge. Beim Entgelt gilt dann Equal Pay nach neun Monaten; in der Pflege ist zusätzlich der Pflegemindestlohn zu beachten.

Wer klärt, in welche Branche der Kunde gehört?

Der Personaldienstleister muss die richtige Vergütung zahlen und sollte die Branchenzuordnung deshalb vor Einsatzbeginn mit dem Kunden klären und im Überlassungsvertrag dokumentieren.

Wo finde ich die aktuellen Prozentsätze?

Im Text des jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrags. Der GVP stellt die Tarifverträge und Entgelttabellen mit Branchenzuschlägen seinen Mitgliedern bereit; auch die beteiligten Gewerkschaften veröffentlichen Informationen.