- Auslöser: Ausscheiden beim Entleiher oder bei einem Konzernunternehmen im Sinne des § 18 AktG höchstens sechs Monate vor Beginn der Überlassung (§ 8 Abs. 3 AÜG).
- Folge: keine tarifliche Abweichung – Equal Pay und Equal Treatment ab dem ersten Tag und für die gesamte Dauer dieser Überlassung.
- Die Art der Beendigung spielt keine Rolle: Kündigung, Aufhebungsvertrag oder auslaufende Befristung.
- Nach den Fachlichen Weisungen der BA muss der Verleiher klären, wo der Bewerber im halben Jahr vor dem Einsatz beschäftigt war.
- Wer die Gleichstellung nicht gewährt, riskiert ein Bußgeld bis 500.000 € und die Erlaubnis (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG).
Was regelt die Drehtürklausel?
Die Drehtürklausel regelt, wann ein Zeitarbeitstarif ausnahmsweise nicht vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen darf. Grundsätzlich haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter des Entleihers (§ 8 Abs. 1 AÜG), und ein Zeitarbeitstarifvertrag darf davon abweichen (§ 8 Abs. 2 AÜG). Wer in den sechs Monaten vor dem Einsatz beim Kunden selbst oder in dessen Konzern ausgeschieden ist, bekommt dagegen sofort die Bedingungen vergleichbarer Stammbeschäftigter.
Der Name steht für das Bild einer Drehtür: hinaus als Stammkraft, wieder hinein als Leiharbeitnehmer. Die Klausel betrifft nur die tarifliche Abweichung; Erlaubnis, Höchstüberlassungsdauer und übrige Pflichten bleiben unberührt. Für Leiharbeitsverhältnisse, die vor dem 15.12.2010 begründet wurden, gilt sie nicht (§ 19 Abs. 1 AÜG).
Welche Voraussetzungen hat die Drehtürklausel?
Die Klausel greift, wenn drei Merkmale zusammenkommen (§ 8 Abs. 3 AÜG):
- Früheres Arbeitsverhältnis: Der Leiharbeitnehmer war beim Entleiher selbst beschäftigt, befristet oder unbefristet.
- Entleiher oder Konzern: Es genügt ein Arbeitsverhältnis bei einem Unternehmen, das zum selben Konzern im Sinne des § 18 AktG gehört wie der Entleiher.
- Ausscheiden innerhalb von sechs Monaten: Das Arbeitsverhältnis endete im halben Jahr vor dem neuen Einsatz – gleich ob durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Ablauf einer Befristung.
Praktische Bedeutung hat die Klausel nur, wenn ein Zeitarbeitstarif angewendet wird. Ohne Tarif gilt der Gleichstellungsgrundsatz ohnehin vom ersten Tag an.
Wie werden die sechs Monate der Drehtürklausel gezählt?
Naheliegend ist, vom ersten Tag der neuen Überlassung sechs Monate zurückzurechnen: Liegt das Ende des früheren Arbeitsverhältnisses in diesem Fenster, greift die Klausel nach ihrem Wortlaut. Ein Rechenbeispiel zur Drehtürregelung enthalten die Fachlichen Weisungen nicht. Grenzfälle mit wenigen Tagen Unterschied sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
| Austritt beim Kunden (angenommen) | Erster Einsatztag als Leiharbeitnehmer (angenommen) | Ergebnis |
|---|---|---|
| 31.03.2026 | 04.05.2026 | rund fünf Wochen Abstand: Drehtürklausel greift |
| 30.09.2025 | 04.05.2026 | mehr als sieben Monate Abstand: der Tarif darf abweichen |
| 04.11.2025 | 04.05.2026 | Grenzfall genau an der Sechs-Monats-Linie: rechtlich prüfen lassen |
| 30.04.2026 bei einer Schwestergesellschaft des Kunden | 01.07.2026 | greift, wenn beide Gesellschaften einen Konzern nach § 18 AktG bilden |
| kein Arbeitsvertrag mit dem Kunden, nur ein früherer Einsatz dort als Leiharbeitnehmer | 01.07.2026 | nach dem Wortlaut keine Drehtürklausel; der frühere Einsatz zählt aber bei einer Pause bis drei Monate für die Equal-Pay-Frist mit |
Was gilt bei Konzernunternehmen des Entleihers?
Die Drehtürklausel reicht über den einzelnen Kunden hinaus. Einen Konzern bilden nach § 18 AktG Unternehmen unter einheitlicher Leitung – als herrschendes und abhängiges Unternehmen oder gleichgeordnet. Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit ist der Konzernbegriff des AÜG rechtsformneutral; es muss sich also nicht um Aktiengesellschaften handeln.
Betroffen sind etwa Produktions-, Logistik- oder Servicegesellschaften unter einer gemeinsamen Holding. Wer vor drei Monaten bei der Logistiktochter ausgeschieden ist und jetzt an die Produktionsgesellschaft desselben Konzerns überlassen wird, fällt unter die Klausel.
Was bedeutet die Drehtürklausel für Lohn und Kalkulation?
Greift die Klausel, muss der Verleiher Equal Treatment gewähren, nach den Fachlichen Weisungen für die gesamte Dauer der Überlassung an diesen Entleiher. Ein Branchenzuschlagstarifvertrag hilft dann nicht, denn auch er ist ein Tarifvertrag im Sinne von § 8 Abs. 2 AÜG, dessen Abweichung § 8 Abs. 3 AÜG ausschließt. Weil keine tarifliche Ausnahme greift, entfällt nach dem Wortlaut von § 12 Abs. 1 AÜG auch die Ausnahme bei den Vertragsangaben: Der Entleiher muss im Überlassungsvertrag die wesentlichen Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer angeben.
Beispiel: Ein Lagermitarbeiter kündigt zum 31.03.2026 bei einem Logistikunternehmen. Ab 04.05.2026 soll er über einen Personaldienstleister wieder dort arbeiten. Angenommen sind ein Tariflohn von 16,00 €, ein Vergleichsentgelt beim Kunden von 18,40 € je Stunde und 160 Stunden im Monat.
- Ohne Drehtürklausel dürfte der Tariflohn bis einschließlich 03.02.2027 gezahlt werden; Equal Pay gälte ab 04.02.2027.
- Mit Drehtürklausel gilt Equal Pay ab 04.05.2026: 2,40 € mehr je Stunde, also 384,00 € brutto im Monat.
- Über die ersten neun Monate summiert sich das auf 3.456,00 € brutto, zuzüglich Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung und weiterer Entgeltbestandteile des Kunden.
Kalkulieren Sie den Verrechnungssatz in solchen Fällen schon für das Angebot auf Basis des Vergleichsentgelts. Was zum Vergleichsentgelt gehört, erklärt der Beitrag Equal Pay in der Zeitarbeit.
Wie prüfen Personaldienstleister die Drehtürklausel bei der Einstellung?
Der Verleiher muss die Arbeitgeber des Bewerbers aus den sechs Monaten vor dem Einsatz kennen. Die Bundesagentur für Arbeit nennt dafür Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, den Personalbogen, einen eigenen Fragebogen und ergänzend eine Mitteilungspflicht im Arbeitsvertrag. Ein möglicher Ablauf:
- Alle Arbeitgeber der letzten sechs Monate mit Austrittsdatum im Personalfragebogen erfassen.
- Vor jedem Einsatz abgleichen: Ist der Kunde oder eine seiner Konzerngesellschaften darunter?
- Bei Konzernkunden die Liste der verbundenen Unternehmen anfordern und aktuell halten.
- Trifft die Klausel zu: Equal Pay ab dem ersten Tag festlegen, Vergleichsentgelt vor Einsatzbeginn anfordern.
- Prüfung und Ergebnis in der Personalakte dokumentieren.
Was droht bei einem Verstoß gegen die Drehtürklausel?
- Nachzahlung: Vereinbarungen, die schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen, als § 8 AÜG verlangt, sind unwirksam (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 AÜG). Der Leiharbeitnehmer kann die Differenz verlangen.
- Bußgeld: Wer eine Arbeitsbedingung nach § 8 Abs. 1 Satz 1 AÜG nicht gewährt, handelt ordnungswidrig; möglich sind bis zu 500.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 7a, Abs. 2 AÜG).
- Erlaubnis: Die Nichtgewährung kann zur Versagung oder zum Widerruf der Erlaubnis führen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 3 AÜG).
Drehtürklausel, Drei-Monats-Pause und 18 Monate im Vergleich
| Regel | Prüffrage | Folge |
|---|---|---|
| Drehtürklausel (§ 8 Abs. 3 AÜG) | War der Mitarbeiter in den letzten sechs Monaten beim Kunden oder dessen Konzern angestellt? | Equal Pay ab dem ersten Tag |
| Unterbrechung (§ 8 Abs. 4 Satz 4, § 1 Abs. 1b Satz 2 AÜG) | Lagen zwischen zwei Einsätzen beim selben Kunden mehr als drei Monate? | Equal-Pay-Frist und Höchstüberlassungsdauer beginnen neu |
| Höchstüberlassungsdauer (§ 1 Abs. 1b AÜG) | Wie lange ist der Mitarbeiter schon an diesen Kunden überlassen? | Ende nach 18 Monaten, soweit keine abweichende Regelung gilt |
Die Drei-Monats-Regel erklärt der Beitrag Unterbrechung der Überlassung, die 18-Monats-Grenze der Beitrag Höchstüberlassungsdauer.
Typische Fehler bei der Drehtürklausel
- Der Personalfragebogen fragt nur nach dem letzten Arbeitgeber, nicht nach allen Arbeitgebern der letzten sechs Monate.
- Konzerngesellschaften des Kunden mit anderem Firmennamen werden nicht erkannt.
- Ein früherer Stammmitarbeiter wird mit der Standardregel des Kunden – Equal Pay nach neun Monaten – eingeplant.
- Statt Equal Pay werden nur Branchenzuschläge gezahlt.
- Der Kunde nennt das Vergleichsentgelt erst nach Einsatzbeginn, und die ersten Abrechnungen müssen korrigiert werden.
Wie Sie die Equal-Pay-Art je Kunde und Auftrag festlegen, zeigt die Seite Equal Pay je Kunde und Auftrag steuern in unserer Zeitarbeitssoftware SBM.
- § 8 AÜG – Grundsatz der Gleichstellung (Abs. 3)
- § 18 AktG – Konzern und Konzernunternehmen
- § 9 AÜG – Unwirksamkeit
- § 12 AÜG – Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher
- § 16 AÜG – Ordnungswidrigkeiten
- § 19 AÜG – Übergangsvorschrift
- Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen AÜG, Ziff. 8.3 Drehtürregelung (gültig ab 01.07.2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 29.10.2026.
