SBM ermittelt je Mitarbeiter und Kunde, wann Equal Pay beginnt, wendet jede Branchenzuschlagsstufe automatisch an und weist die Werte je Tag im Stundenzettel aus – für Lohn, Rechnung und Kostenblick.

Equal-Pay-Fristen und Zuschlagsstaffeln stehen oft in eigenen Excel-Tabellen. In SBM sind sie Teil von Kunde, Auftrag und Stundenzettel.
Für jeden Kunden legen Sie fest: Equal Pay nach 9 Monaten, ab dem ersten Tag oder Branchenzuschläge nach Einsatzdauer.
Branchentarif und Zuschlagsstaffel ordnen Sie je Kunde oder Auftrag zu. SBM zählt die Einsatzdauer und wendet jede Stufe automatisch an.
Je Haupttätigkeit hinterlegen Sie beim Kunden das Vergleichsentgelt. Daran misst SBM Equal Pay und deckelt Zuschläge, wo der Tarif das vorsieht.
Equal Pay, Branchenzuschlag und Erfahrungszuschlag stehen je Tag im Stundenzettel, in der Lohnvorbereitung und in der Statistik.
Die Regeln gelten ab dem Moment, in dem Sie sie beim Kunden und im Auftrag hinterlegen. Danach rechnet SBM mit.
Equal-Pay-Art, Branchentarif und Vergleichsentgelt werden beim Kunden hinterlegt – per Einstellung, ohne Programmierung.
Im Auftrag übernimmt SBM die Regeln des Kunden und berechnet Beginn und Stufen je Mitarbeiter.
Je Tag weist SBM Equal Pay und Branchenzuschlag aus – getrennt von Samstags-, Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen.
Die Werte gehen als eigene Lohnarten an DATEV oder Addison; Liste und Statistik zeigen die Kosten je Kunde.
Bei einer Tariferhöhung stellen Sie die neuen Werte ab Stichtag für alle Mitarbeiter in einem Schritt um.
| Thema | Mit Excel-Listen | Mit SBM |
|---|---|---|
| Fristen | Je Mitarbeiter von Hand nachgehalten | Beginn und Ende automatisch ermittelt |
| Zuschlagsstufen | Stufenwechsel wird leicht übersehen | Ab dem Stichtag automatisch angewendet |
| Tariftabellen | Selbst gepflegt | GVP-Tariftabellen hinterlegt |
| Abrechnung | Zuschläge nachgerechnet | Je Tag im Stundenzettel |
| Kosten | Erst nach der Abrechnung sichtbar | EP/BZ-Liste und Statistik |
Equal Pay gilt nach § 8 AÜG grundsätzlich ab dem ersten Tag. Mit einem Tarifvertrag der Zeitarbeit darf davon bis zu neun Monate abgewichen werden, mit einem Tarifvertrag über Branchenzuschläge (TV BZ) bis zu 15 Monate – ob ein TV BZ gilt und ab wann der erste Zuschlag fällig ist, regelt der Tarifvertrag der jeweiligen Branche.
Hinweis: Allgemeiner Überblick, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das AÜG und der jeweils gültige Tarifvertrag.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie eine Präsentation.
+49 (0) 6241 678 789-0Ja. Für jeden Kunden legen Sie die Equal-Pay-Art fest: nach 9 Monaten, ab dem ersten Tag oder mit Branchenzuschlägen nach Einsatzdauer. SBM ermittelt daraus Beginn und Ende je Mitarbeiter und Kunde und rechnet mit dem beim Kunden hinterlegten Vergleichsentgelt.
Als prozentualen Zuschlag auf das tarifliche Stundenentgelt, der mit der Einsatzdauer beim Kunden in Stufen steigt. SBM bildet bis zu sieben Stufen bis zu einer Einsatzdauer von 15 Monaten ab und wendet jede Stufe automatisch an. Die GVP-Tariftabellen sind hinterlegt.
Nach § 8 Abs. 4 AÜG zählen frühere Überlassungen an denselben Entleiher mit, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als drei Monate liegen. SBM berechnet den Equal-Pay-Beginn aus den hinterlegten Einsatzzeiten.
Im Stundenzettel je Tag, in der EP/BZ-Liste und in der Statistik je Kunde, Einsatzort und Monat.
Als eigene Lohnarten. SBM übergibt sie mit den übrigen Monatswerten an DATEV oder Addison. Die Lohnabrechnung selbst erstellt Ihr Lohnprogramm.
In einer kostenlosen Online-Präsentation (ca. 45 Minuten) rechnen wir mit Ihren eigenen Tarifen und Kunden.