SBM bildet die gesamte Equal-Pay-Logik systemseitig ab – von der Fristenüberwachung bis zur fertigen Berechnung. Sie hinterlegen die Regeln einmal. Ab diesem Moment rechnet SBM automatisch für jeden Mitarbeiter, jeden Einsatz, jeden Monat.
SBM bildet die gesamte Equal-Pay-Logik systemseitig ab – von der Fristenüberwachung bis zur fertigen Berechnung. Sie hinterlegen die Regeln einmal. Ab diesem Moment rechnet SBM automatisch für jeden Mitarbeiter, jeden Einsatz, jeden Monat.
SBM berechnet für jeden Mitarbeiter den individuellen Equal-Pay-Stichtag. Unterbrechungen werden automatisch berücksichtigt. Das Ampelsystem warnt rechtzeitig: grün, gelb, rot.
Der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate wird laufend mitgeführt – mit allen Zuschlägen, Überstunden und Sonderzahlungen. Immer aktuell, immer korrekt.
SBM unterscheidet automatisch, ob die 9-Monats-Regel (gesetzlich) oder die 15-Monats-Regel (tariflich mit Branchenzuschlägen) gilt – abhängig vom hinterlegten Tarifvertrag.
Sobald ein Mitarbeiter den Equal-Pay-Stichtag erreicht, passt SBM die Berechnung automatisch an. Kein manueller Eingriff, kein Risiko, den Termin zu vergessen.
Ein Zeitarbeitnehmer ist seit 14 Monaten bei einem Entleiher im Einsatz. Es gilt ein Branchenzuschlagstarifvertrag (GVP), die 15-Monats-Frist ist fast erreicht. So sieht die Berechnung in SBM aus:
SBM berechnet diese Differenz automatisch, sobald der Equal-Pay-Stichtag erreicht wird. Der 3-Monats-Durchschnitt des Vergleichsentgelts wird laufend mitgeführt. Sie sehen die Auswirkungen auf Lohnkosten und Kundenrechnung, bevor der Stichtag eintritt – nicht danach.
Die Vorkalkulation in SBM zeigt Ihnen bereits vor dem Einsatz, wie sich Equal Pay auf Ihre Marge auswirkt. So können Sie Stundensätze rechtzeitig anpassen.
Geben Sie Einsatzbeginn, Lohn und Vergleichsentgelt ein – und sehen Sie sofort, wann Equal Pay greift und was es kostet.
Ohne BranchenzuschlagstarifvertragEqual Pay greift nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher.
Mit Branchenzuschlagstarifvertrag (z. B. GVP)Die Frist verlängert sich auf 15 Monate – aber nur, wenn die tariflichen Zuschlagsstufen ab dem ersten Einsatzmonat korrekt eingehalten werden.
Wichtig: Eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten setzt die Frist zurück auf null. Bei Unterbrechungen von 3 Monaten oder weniger läuft die Frist weiter. SBM berechnet diese Fristen automatisch für jeden Mitarbeiter – inklusive aller Unterbrechungen.
Die Equal-Pay-Berechnung in SBM steht nicht isoliert. Sie bezieht Daten aus der Einsatzplanung, fließt in die Lohnabrechnung und beeinflusst die Vorkalkulation. Alles in einem System, alles automatisch.
Equal Pay greift nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher (§8 AÜG). Wird ein Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet und die tariflichen Zuschlagsstufen korrekt eingehalten, verlängert sich die Frist auf 15 Monate. SBM berechnet diese Fristen automatisch für jeden Mitarbeiter.
Eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten setzt die Equal-Pay-Frist auf null zurück. Bei Unterbrechungen von 3 Monaten oder weniger läuft die Frist weiter. SBM berücksichtigt alle Unterbrechungen automatisch bei der Fristberechnung – Sie müssen nichts manuell nachverfolgen.
Das vergleichbare Entgelt umfasst nicht nur den Grundlohn, sondern auch Zuschläge, Prämien, Sachleistungen, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld und betriebliche Sonderzahlungen des Entleihbetriebs. Sie erfragen diese Informationen beim Kunden und hinterlegen sie in SBM – die Software berechnet den Rest.
Für die Equal-Pay-Berechnung wird der Durchschnittsverdienst vergleichbarer Stammmitarbeiter über die letzten drei Monate herangezogen. Das glättet saisonale Schwankungen und Sonderzahlungen. SBM führt diesen Durchschnitt laufend mit und aktualisiert ihn automatisch.
Ja. SBM überwacht die Einsatzdauer jedes Mitarbeiters, erkennt automatisch ob die 9- oder 15-Monats-Regel gilt, berechnet den 3-Monats-Durchschnitt des Vergleichsentgelts und passt die Lohnberechnung am Stichtag automatisch an. Das Ampelsystem warnt Sie rechtzeitig vor bevorstehenden Stichtagen.
Bei Verstößen gegen die Equal-Pay-Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro (§16 AÜG). Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis führen. Das BAG hat die Ansprüche von Zeitarbeitnehmern in mehreren Urteilen gestärkt (u. a. Az. 5 AZR 954/11 vom 13.03.2013).
Gesetzliches Equal Pay greift nach 9 Monaten und bedeutet: gleicher Lohn wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Tarifliches Equal Pay über Branchenzuschlagstarifverträge gewährt eine Fristverlängerung auf 15 Monate, setzt aber voraus, dass die tariflichen Zuschlagsstufen ab dem ersten Einsatzmonat korrekt angewendet werden. SBM unterscheidet beide Varianten automatisch.
Ja. Das Ampelsystem in SBM zeigt Ihnen auf einen Blick den Status aller Mitarbeiter: Grün (keine Frist in Sicht), Gelb (Stichtag nähert sich), Rot (Stichtag erreicht oder überschritten). So können Sie rechtzeitig Vergleichsentgelt beim Kunden erfragen und Stundensätze anpassen.