SBM bildet die gesamte Equal-Pay-Logik systemseitig ab – von der Fristenüberwachung bis zur fertigen Berechnung. Sie hinterlegen die Regeln einmal. Ab diesem Moment rechnet SBM automatisch für jeden Mitarbeiter, jeden Einsatz, jeden Monat.
Die Equal-Pay-Berechnung in SBM steht nicht isoliert. Sie bezieht Daten aus der Einsatzplanung, fließt in die Lohnabrechnung und beeinflusst die Vorkalkulation. Alles in einem System, alles automatisch.
Equal Pay greift nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Entleiher (§8 AÜG). Wird ein Branchenzuschlagstarifvertrag angewendet und die tariflichen Zuschlagsstufen korrekt eingehalten, verlängert sich die Frist auf 15 Monate. SBM berechnet diese Fristen automatisch für jeden Mitarbeiter.
Eine Unterbrechung von mehr als 3 Monaten setzt die Equal-Pay-Frist auf null zurück. Bei Unterbrechungen von 3 Monaten oder weniger läuft die Frist weiter. SBM berücksichtigt alle Unterbrechungen automatisch bei der Fristberechnung – Sie müssen nichts manuell nachverfolgen.
Das vergleichbare Entgelt umfasst nicht nur den Grundlohn, sondern auch Zuschläge, Prämien, Sachleistungen, vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld und betriebliche Sonderzahlungen des Entleihbetriebs. Sie erfragen diese Informationen beim Kunden und hinterlegen sie in SBM – die Software berechnet den Rest.
Für die Equal-Pay-Berechnung wird der Durchschnittsverdienst vergleichbarer Stammmitarbeiter über die letzten drei Monate herangezogen. Das glättet saisonale Schwankungen und Sonderzahlungen. SBM führt diesen Durchschnitt laufend mit und aktualisiert ihn automatisch.
Ja. SBM überwacht die Einsatzdauer jedes Mitarbeiters, erkennt automatisch ob die 9- oder 15-Monats-Regel gilt, berechnet den 3-Monats-Durchschnitt des Vergleichsentgelts und passt die Lohnberechnung am Stichtag automatisch an. Das Ampelsystem warnt Sie rechtzeitig vor bevorstehenden Stichtagen.
Bei Verstößen gegen die Equal-Pay-Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro (§16 AÜG). Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße können zum Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis führen. Das BAG hat die Ansprüche von Zeitarbeitnehmern in mehreren Urteilen gestärkt (u. a. Az. 5 AZR 954/11 vom 13.03.2013).
Gesetzliches Equal Pay greift nach 9 Monaten und bedeutet: gleicher Lohn wie vergleichbare Stammmitarbeiter. Tarifliches Equal Pay über Branchenzuschlagstarifverträge gewährt eine Fristverlängerung auf 15 Monate, setzt aber voraus, dass die tariflichen Zuschlagsstufen ab dem ersten Einsatzmonat korrekt angewendet werden. SBM unterscheidet beide Varianten automatisch.
Ja. Das Ampelsystem in SBM zeigt Ihnen auf einen Blick den Status aller Mitarbeiter: Grün (keine Frist in Sicht), Gelb (Stichtag nähert sich), Rot (Stichtag erreicht oder überschritten). So können Sie rechtzeitig Vergleichsentgelt beim Kunden erfragen und Stundensätze anpassen.