Branchenzuschläge gehören zu den anspruchsvollsten Rechenaufgaben in der Zeitarbeit. Sie ändern sich mit jeder Einsatzwoche, unterscheiden sich je nach Branche und Entgeltgruppe und entscheiden darüber, ob die verlängerte Equal-Pay-Frist von 15 Monaten greift oder nicht. Ein einziger Fehler kann teuer werden — nicht nur durch falsche Abrechnungen, sondern durch den Verlust des tariflichen Schutzes.
SBM übernimmt diese Berechnung vollständig. Automatisch, tagesgenau und auf dem aktuellen Stand des GVP/DGB-Tarifwerks 2026.
Vom ersten Einsatztag bis zum Equal-Pay-Übergang — fünf Funktionen, die die gesamte Zuschlagsberechnung automatisieren.
SBM berechnet die aktuelle Zuschlagsstufe für jeden Mitarbeiter bei jedem Einsatz — auf Basis der tatsächlichen Einsatztage, nicht der Kalendermonate. Wechselt ein Mitarbeiter die Stufe, wird die Abrechnung automatisch angepasst. Die Stufenlogik aller elf Tarifverträge ist im System hinterlegt.
Wird ein Einsatz unterbrochen, entscheiden die Details: Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Zuschlagsstufe auf null zurück. Kürzere Unterbrechungen nicht. SBM erkennt den Unterschied automatisch und berechnet die richtige Stufe nach Wiederaufnahme des Einsatzes.
Der Branchenzuschlag darf das Vergleichsentgelt im Entleihbetrieb nicht übersteigen — aktuell gedeckelt bei 90 %, ab 2028 bei 92,5 %, ab 2029 bei 95 %. SBM speichert das Vergleichsentgelt des Entleihers und prüft bei jeder Stufenänderung automatisch, ob die Deckelung greift.
Werden Branchenzuschläge korrekt angewandt, verlängert sich die Equal-Pay-Frist von 9 auf 15 Monate. SBM überwacht diese Bedingung automatisch: Wurden alle Stufen eingehalten? Ist die Verlängerung gültig? Wann wird Equal Pay fällig? Am Stichtag erfolgt die Umstellung in der Abrechnung ohne manuellen Eingriff.
Branchenzuschläge fließen automatisch in die Lohnabrechnung des Mitarbeiters und in die Rechnung an den Kunden. Die Zuschläge werden auf Basis derselben Einsatzdaten berechnet — Abweichungen zwischen Lohn und Rechnung sind ausgeschlossen. Über die DATEV-Schnittstelle gelangen die Daten revisionssicher in die Buchhaltung.
Die Zuschlagsberechnung ist kein isoliertes Modul — sie ist in den gesamten Abrechnungsfluss eingebettet.
Branchenzuschläge sind tarifvertraglich vereinbarte Lohnzuschläge, die Zeitarbeitnehmer erhalten, wenn sie in bestimmten Industriebranchen eingesetzt werden. Sie steigen in bis zu sechs Stufen mit der Einsatzdauer und gleichen das Entgelt schrittweise an das Niveau vergleichbarer Stammarbeitnehmer an. Derzeit existieren elf solcher Tarifverträge für Branchen wie Metall und Elektro, Chemie oder Schienenverkehr.
In den meisten Branchen gibt es sechs Stufen. Die erste greift ab dem ersten Einsatztag (bei Metall/Elektro: 15 %), die letzte nach dem 15. Monat (bei Metall/Elektro: 65 %). Die genaue Staffelung unterscheidet sich je nach Branche und Tarifvertrag.
Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Zuschlagsstufe auf null zurück — der Aufbau beginnt von vorne. Kürzere Unterbrechungen unterbrechen den Aufbau nicht. SBM erkennt den Unterschied automatisch und berechnet die richtige Stufe nach Wiederaufnahme.
Werden Branchenzuschläge ab dem ersten Einsatztag korrekt und vollständig gezahlt, verlängert sich die Equal-Pay-Frist von 9 auf 15 Monate. Werden sie nicht oder nicht vollständig gezahlt, greift Equal Pay bereits nach 9 Monaten. Die fehlerfreie Anwendung der Zuschlagsstufen ist damit eine strategische Entscheidung mit direktem Einfluss auf die Marge.
Der Branchenzuschlag darf einen bestimmten Prozentsatz des Vergleichsentgelts im Einsatzbetrieb nicht überschreiten. Aktuell liegt diese Grenze bei 90 %. Ab 2028 steigt sie auf 92,5 %, ab 2029 auf 95 %. SBM prüft die Deckelung automatisch gegen das hinterlegte Vergleichsentgelt des Entleihers.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk, das die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge ersetzt. Die Grundentgelte wurden erhöht (+ 2,99 % ab Januar, + 2,5 % ab September), was die absoluten Branchenzuschlagsbeträge entsprechend verändert. Für ehemalige iGZ-Mitglieder gelten Übergangsregelungen bis 2029.
Ja. SBM enthält die Stufentabellen aller elf Tarifverträge über Branchenzuschläge. Bei Tarifänderungen werden die Tabellen zentral aktualisiert — die Neuberechnung aller betroffenen Einsätze erfolgt automatisch.
Ja. Bereits vor Einsatzbeginn zeigt die Vorkalkulation in SBM die erwarteten Kosten pro Stufe: Grundlohn plus Zuschlag plus Sozialabgaben, gegenübergestellt dem Verrechnungssatz. Sie sehen, ab welcher Stufe eine Preisanpassung mit dem Kunden notwendig wird — und können frühzeitig reagieren.