Branchenzuschläge gehören zu den anspruchsvollsten Rechenaufgaben in der Zeitarbeit. Sie ändern sich mit jeder Einsatzwoche, unterscheiden sich je nach Branche und Entgeltgruppe und entscheiden darüber, ob die verlängerte Equal-Pay-Frist von 15 Monaten greift oder nicht. Ein einziger Fehler kann teuer werden — nicht nur durch falsche Abrechnungen, sondern durch den Verlust des tariflichen Schutzes.
SBM übernimmt diese Berechnung vollständig. Automatisch, tagesgenau und auf dem aktuellen Stand des GVP/DGB-Tarifwerks 2026.
Branchenzuschläge sind tarifvertraglich vereinbarte Lohnzuschläge für Zeitarbeitnehmer, die in bestimmten Branchen eingesetzt werden. Sie wurden eingeführt, um das Entgelt von Leiharbeitnehmern schrittweise an das Niveau vergleichbarer Stammarbeitnehmer im Einsatzbetrieb anzugleichen.
Grundlage sind die Tarifverträge über Branchenzuschläge (TV BZ), die zwischen dem GVP und den jeweiligen Branchengewerkschaften (IG Metall, IGBCE, ver.di, EVG) abgeschlossen werden. Derzeit existieren elf solcher Tarifverträge für verschiedene Industriezweige.
Das Prinzip ist einfach: Je länger ein Zeitarbeitnehmer bei einem Entleiher in einer dieser Branchen arbeitet, desto höher wird der Zuschlag — in bis zu sechs Stufen. Die erste Stufe greift bereits nach der sechsten Einsatzwoche.
WichtigDie korrekte Anwendung von Branchenzuschlägen ab dem ersten Einsatztag verlängert die Equal-Pay-Frist von 9 auf 15 Monate (§ 8 Abs. 4 AÜG). Werden die Zuschläge nicht oder nicht vollständig gezahlt, entfällt diese Verlängerung — und Equal Pay greift bereits nach 9 Monaten. Die fehlerfreie Berechnung ist damit nicht nur eine Abrechnungsfrage, sondern eine strategische Entscheidung.
In diesen Branchen gelten tarifvertraglich vereinbarte Zuschläge für Zeitarbeitnehmer. Die Höhe und Staffelung unterscheiden sich zum Teil erheblich.
SBM bildet alle elf Tarifverträge ab. Bei einem Tarifwechsel werden die Tabellen zentral aktualisiert — die Neuberechnung erfolgt für alle betroffenen Einsätze automatisch.
Der TV BZ ME ist der am häufigsten angewandte Branchenzuschlagstarifvertrag. Er gilt für Zeitarbeitnehmer, die in Betrieben der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt werden.
Ein Zeitarbeitnehmer der Entgeltgruppe 1 erhält ab dem ersten Einsatztag in einem Metallbetrieb 15,33 € Grundentgelt plus 15 % Branchenzuschlag — also 17,63 € pro Stunde. Nach dem 9. Monat steigt der Zuschlag auf 50 %, was einem Stundenlohn von 23,00 € entspricht. Nach dem 15. Monat erreicht der Zuschlag mit 65 % sein Maximum von 25,29 €.
Deckelung beachtenDer Branchenzuschlag wird auf maximal 90 % des Vergleichsentgelts im Entleihbetrieb gedeckelt. Ab 2028 steigt diese Grenze auf 92,5 %, ab 2029 auf 95 %. SBM prüft die Deckelung automatisch gegen das hinterlegte Vergleichsentgelt.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Es ersetzt die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge vollständig. Für die Berechnung von Branchenzuschlägen hat das konkrete Auswirkungen.
Die getrennten Tarifwerke von BAP und iGZ gibt es nicht mehr. Für GVP-Mitglieder gilt ausschließlich das neue DGB/GVP-Tarifwerk mit neuer Eingruppierungslogik und aktualisierten Entgelttabellen. Die Branchenzuschlagstarifverträge (TV BZ) bleiben als eigenständige Vereinbarungen bestehen.
Nach der ersten Stufe zum 1. Januar (+ 2,99 %) folgt die zweite Erhöhung zum 1. September 2026 (+ 2,5 %). Die Grundentgelte steigen, und damit verschieben sich auch die absoluten Beträge aller Branchenzuschläge. Beispiel EG 1: Von 14,96 € auf 15,33 €.
Personaldienstleister, die bisher nach dem iGZ-Tarifvertrag abgerechnet haben, erhalten Übergangsregelungen bis zum 31.12.2029. Ihre Software muss beide Regelwerke parallel abbilden können — das alte iGZ-Tarifwerk für Bestandsverträge und das neue GVP-Tarifwerk für Neuverträge.
SBM bildet sowohl das neue DGB/GVP-Tarifwerk als auch die Übergangsregelungen ab. Die Entgelttabellen werden zentral aktualisiert — Sie müssen keine manuellen Anpassungen vornehmen.
Vom ersten Einsatztag bis zum Equal-Pay-Übergang — fünf Funktionen, die die gesamte Zuschlagsberechnung automatisieren.
SBM berechnet die aktuelle Zuschlagsstufe für jeden Mitarbeiter bei jedem Einsatz — auf Basis der tatsächlichen Einsatztage, nicht der Kalendermonate. Wechselt ein Mitarbeiter die Stufe, wird die Abrechnung automatisch angepasst. Die Stufenlogik aller elf Tarifverträge ist im System hinterlegt.
Wird ein Einsatz unterbrochen, entscheiden die Details: Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Zuschlagsstufe auf null zurück. Kürzere Unterbrechungen nicht. SBM erkennt den Unterschied automatisch und berechnet die richtige Stufe nach Wiederaufnahme des Einsatzes.
Der Branchenzuschlag darf das Vergleichsentgelt im Entleihbetrieb nicht übersteigen — aktuell gedeckelt bei 90 %, ab 2028 bei 92,5 %, ab 2029 bei 95 %. SBM speichert das Vergleichsentgelt des Entleihers und prüft bei jeder Stufenänderung automatisch, ob die Deckelung greift.
Werden Branchenzuschläge korrekt angewandt, verlängert sich die Equal-Pay-Frist von 9 auf 15 Monate. SBM überwacht diese Bedingung automatisch: Wurden alle Stufen eingehalten? Ist die Verlängerung gültig? Wann wird Equal Pay fällig? Am Stichtag erfolgt die Umstellung in der Abrechnung ohne manuellen Eingriff.
Branchenzuschläge fließen automatisch in die Lohnabrechnung des Mitarbeiters und in die Rechnung an den Kunden. Die Zuschläge werden auf Basis derselben Einsatzdaten berechnet — Abweichungen zwischen Lohn und Rechnung sind ausgeschlossen. Über die DATEV-Schnittstelle gelangen die Daten revisionssicher in die Buchhaltung.
Ein Zeitarbeitnehmer der Entgeltgruppe 1 wird in einem Metallbetrieb eingesetzt. So entwickeln sich Kosten und Marge über die Stufen:
Das ProblemIn Stufe 6 übersteigen die Kosten den vereinbarten Verrechnungssatz. Ohne Anpassung des Kundenpreises arbeiten Sie ab dem 15. Monat mit Verlust. Genau deshalb zeigt SBM die Margenentwicklung bereits in der Vorkalkulation — bevor Sie den Einsatz bestätigen. Sie sehen frühzeitig, ab welcher Stufe eine Preisanpassung notwendig wird.
Die Verbindung zwischen Branchenzuschlägen und Equal Pay ist für viele Personaldienstleister der wichtigste wirtschaftliche Faktor. Wer die Zuschlagsstufen korrekt anwendet, gewinnt sechs zusätzliche Monate.
Ohne Branchenzuschlagstarifvertrag greift Equal Pay nach 9 Monaten — der Zeitarbeitnehmer hat dann Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers. Mit einem Branchenzuschlagstarifvertrag (z. B. TV BZ ME) verlängert sich diese Frist auf 15 Monate.
Aber: Die Verlängerung greift nur, wenn die Branchenzuschläge ab dem ersten Einsatztag korrekt und vollständig gezahlt werden. Wird auch nur eine Stufe übersprungen oder verspätet angewandt, fällt die Verlängerung weg — und Equal Pay wird bereits nach 9 Monaten fällig.
SBM überwacht die vollständige Einhaltung aller Zuschlagsstufen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird die 15-Monats-Frist aktiviert. Wenn nicht, warnt das System und wendet die 9-Monats-Frist an. In beiden Fällen erfolgt die Umstellung der Abrechnung automatisch am Stichtag.
Die Zuschlagsberechnung ist kein isoliertes Modul — sie ist in den gesamten Abrechnungsfluss eingebettet.
Branchenzuschläge sind tarifvertraglich vereinbarte Lohnzuschläge, die Zeitarbeitnehmer erhalten, wenn sie in bestimmten Industriebranchen eingesetzt werden. Sie steigen in bis zu sechs Stufen mit der Einsatzdauer und gleichen das Entgelt schrittweise an das Niveau vergleichbarer Stammarbeitnehmer an. Derzeit existieren elf solcher Tarifverträge für Branchen wie Metall und Elektro, Chemie oder Schienenverkehr.
In den meisten Branchen gibt es sechs Stufen. Die erste greift ab dem ersten Einsatztag (bei Metall/Elektro: 15 %), die letzte nach dem 15. Monat (bei Metall/Elektro: 65 %). Die genaue Staffelung unterscheidet sich je nach Branche und Tarifvertrag.
Unterbrechungen von mehr als drei Monaten setzen die Zuschlagsstufe auf null zurück — der Aufbau beginnt von vorne. Kürzere Unterbrechungen unterbrechen den Aufbau nicht. SBM erkennt den Unterschied automatisch und berechnet die richtige Stufe nach Wiederaufnahme.
Werden Branchenzuschläge ab dem ersten Einsatztag korrekt und vollständig gezahlt, verlängert sich die Equal-Pay-Frist von 9 auf 15 Monate. Werden sie nicht oder nicht vollständig gezahlt, greift Equal Pay bereits nach 9 Monaten. Die fehlerfreie Anwendung der Zuschlagsstufen ist damit eine strategische Entscheidung mit direktem Einfluss auf die Marge.
Der Branchenzuschlag darf einen bestimmten Prozentsatz des Vergleichsentgelts im Einsatzbetrieb nicht überschreiten. Aktuell liegt diese Grenze bei 90 %. Ab 2028 steigt sie auf 92,5 %, ab 2029 auf 95 %. SBM prüft die Deckelung automatisch gegen das hinterlegte Vergleichsentgelt des Entleihers.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk, das die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge ersetzt. Die Grundentgelte wurden erhöht (+ 2,99 % ab Januar, + 2,5 % ab September), was die absoluten Branchenzuschlagsbeträge entsprechend verändert. Für ehemalige iGZ-Mitglieder gelten Übergangsregelungen bis 2029.
Ja. SBM enthält die Stufentabellen aller elf Tarifverträge über Branchenzuschläge. Bei Tarifänderungen werden die Tabellen zentral aktualisiert — die Neuberechnung aller betroffenen Einsätze erfolgt automatisch.
Ja. Bereits vor Einsatzbeginn zeigt die Vorkalkulation in SBM die erwarteten Kosten pro Stufe: Grundlohn plus Zuschlag plus Sozialabgaben, gegenübergestellt dem Verrechnungssatz. Sie sehen, ab welcher Stufe eine Preisanpassung mit dem Kunden notwendig wird — und können frühzeitig reagieren.