Seit der AÜG-Reform 2017 stehen Personaldienstleister vor einer Fülle gesetzlicher Pflichten: Fristen, Zuschläge, Dokumentation. Ein einzelner Verstoß kann bis zu 30.000 € kosten — bei Equal-Pay-Verletzungen sogar bis zu 500.000 €.
SBM nimmt Ihnen diese Last ab. Alle relevanten Fristen werden automatisch berechnet und überwacht. Ein Ampelsystem zeigt auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht. So arbeiten Sie nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kennt empfindliche Sanktionen. Wer Fristen verpasst oder Pflichten missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder — sondern die gesamte Geschäftsgrundlage.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Rechte von Zeitarbeitnehmern und die Pflichten von Verleihern und Entleihern. Diese Anforderungen muss Ihre Software abbilden:
Jede gesetzliche Anforderung wird in SBM durch eine konkrete Funktion abgedeckt — automatisch, transparent und jederzeit prüfbar.
SBM berechnet die verbleibende Einsatzdauer für jeden Mitarbeiter bei jedem Entleiher — tagesgenau. Unterbrechungen unter drei Monaten werden erkannt und korrekt behandelt. Die Restlaufzeit wird direkt in der Einsatzplanung angezeigt.
Grün, Gelb, Rot — ein einheitliches Farbsystem zeigt den Status aller AÜG-relevanten Fristen: Höchstüberlassungsdauer, Equal-Pay-Stichtag, Branchenzuschlagsstufen und Vertragslaufzeiten. Auf einen Blick sehen Sie, wo Handlungsbedarf besteht.
SBM unterscheidet automatisch zwischen der 9-Monats-Frist (gesetzlich) und der 15-Monats-Frist (bei tariflicher Regelung mit Branchenzuschlägen). Die Zuschlagsstufen werden auf Basis der tatsächlichen Einsatztage berechnet. Am Stichtag passt SBM die Abrechnung automatisch an.
Bevor Sie einen Einsatz bestätigen, zeigt SBM die vollständige Kostenkalkulation: Grundlohn, Zuschläge, Sozialabgaben, Urlaubsrückstellungen, Branchenzuschläge und Equal-Pay-Aufschläge — gegenübergestellt dem vereinbarten Verrechnungssatz. Sie sehen die Marge auf einen Blick.
Alle Berechnungen, Fristverläufe und Anpassungen werden lückenlos protokolliert. Bei einer Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung sind alle Nachweise sofort verfügbar — GoBD-konform und DSGVO-konform.
Wenn sich Mindestlöhne ändern, Tarifverträge aktualisiert werden oder neue gesetzliche Meldepflichten in Kraft treten — SBM wird entsprechend aktualisiert. Sie müssen nicht selbst prüfen, ob Ihre Software noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
Das regulatorische Umfeld für Personaldienstleister verändert sich laufend. Diese drei Änderungen betreffen Ihre Software unmittelbar:
Der Branchenmindestlohn steigt zum 1. Januar auf 14,96 €/h und zum 1. September auf 15,33 €/h. Beide Stufen müssen in Kalkulation und Abrechnung korrekt hinterlegt sein.
Ab diesem Datum müssen Verleiher bei der Meldung an die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Staatsangehörigkeit und die konkrete Tätigkeit des überlassenen Arbeitnehmers angeben. Software ohne diese Felder kann die Meldepflicht nicht mehr erfüllen.
Sie erstellen einen neuen Einsatz in der Dispotafel. SBM prüft sofort Vorbeschäftigungszeiten, bestehende Einsatzsperren und die verbleibende Höchstüberlassungsdauer.
Equal-Pay-Stichtag, Branchenzuschlagsstufen und Vertragslaufzeiten werden automatisch berechnet. Das Ampelsystem zeigt den Status in Echtzeit.
Die Vorkalkulation berücksichtigt alle Zuschläge, Sozialabgaben und den bevorstehenden Equal-Pay-Übergang. Sie sehen die erwartete Marge pro Einsatz.
Alle Berechnungen und Fristverläufe werden automatisch protokolliert. Bei einer Prüfung sind sämtliche Nachweise auf Knopfdruck verfügbar.
Die Fristenüberwachung und Compliance-Logik in SBM ist kein isoliertes Modul. Sie ist in jeden Arbeitsschritt eingebettet — von der Disposition bis zur Lohnabrechnung.
AÜG-Compliance bedeutet, dass ein Personaldienstleister alle Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einhält: Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Equal-Pay-Regelungen, Branchenzuschläge, Kennzeichnungspflichten und die Erlaubnispflicht. Eine spezialisierte Software wie SBM automatisiert die Überwachung dieser Pflichten und reduziert das Risiko von Verstößen erheblich.
Die Bußgelder sind gestaffelt: Bis zu 30.000 € pro Einzelverstoß bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer, fehlendem Kennzeichnung oder unerlaubtem Kettenverleih. Bei Equal-Pay-Verletzungen liegt der Rahmen bei bis zu 500.000 €. Zusätzlich droht der Eintrag ins Gewerbezentralregister und im Wiederholungsfall der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
SBM erfasst jeden Einsatz eines Arbeitnehmers bei einem Entleiher und berechnet die verbleibende Dauer tagesgenau. Unterbrechungen werden automatisch berücksichtigt: Nur Pausen von mehr als drei Monaten setzen die Frist zurück. Der aktuelle Status wird über ein Ampelsystem (grün, gelb, rot) in der Einsatzplanung angezeigt.
Drei wesentliche Änderungen: Erstens gilt seit Januar 2026 das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Zweitens steigt der Mindestlohn für Zeitarbeit in zwei Stufen (14,96 €/h ab Januar, 15,33 €/h ab September). Drittens treten am 29. Juni 2026 erweiterte Meldepflichten nach § 17b AÜG in Kraft — Verleiher müssen künftig auch Staatsangehörigkeit und Tätigkeit des Arbeitnehmers melden.
Wenn die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten überschritten wird oder andere schwerwiegende Verstöße vorliegen, gilt der Zeitarbeitnehmer kraft Gesetzes als Arbeitnehmer des Entleihers (§ 10 Abs. 1 AÜG). Der Verleiher verliert den Mitarbeiter, der Entleiher muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Ja. SBM bildet die aktuellen GVP/DGB-Branchenzuschlagstarife ab und berechnet die Zuschlagsstufen automatisch auf Basis der tatsächlichen Einsatztage. Bei Tarifänderungen werden die Tabellen zentral aktualisiert — die Neuberechnung erfolgt für alle betroffenen Einsätze automatisch.
Ja. Die AÜG-Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade kleinere Dienstleister, die keine eigene Rechtsabteilung haben, profitieren besonders von der automatisierten Fristenüberwachung und der rechtssicheren Dokumentation in SBM.
Alle Berechnungen, Fristverläufe und Anpassungen werden in SBM GoBD-konform und revisionssicher protokolliert. Bei einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung können Sie sämtliche Nachweise auf Knopfdruck exportieren — ohne tagelange Vorbereitung.