SBM · Zeitarbeitssoftware

AÜG-konforme Software für Personaldienstleister

Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay und Branchenzuschläge — automatisch überwacht, rechtssicher dokumentiert. Ein Ampelsystem zeigt auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht.
Seit 2019 im Einsatz GVP-Fördermitglied

Seit der AÜG-Reform 2017 stehen Personaldienstleister vor einer Fülle gesetzlicher Pflichten: Fristen, Zuschläge, Dokumentation. Ein einzelner Verstoß kann bis zu 30.000 € kosten — bei Equal-Pay-Verletzungen sogar bis zu 500.000 €.

SBM nimmt Ihnen diese Last ab. Alle relevanten Fristen werden automatisch berechnet und überwacht. Ein Ampelsystem zeigt auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht. So arbeiten Sie nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher.

Was passiert bei AÜG-Verstößen?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kennt empfindliche Sanktionen. Wer Fristen verpasst oder Pflichten missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder — sondern die gesamte Geschäftsgrundlage.

Bußgeld pro Verstoß

Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer, fehlende Kennzeichnung im Überlassungsvertrag oder unerlaubter Kettenverleih — jeder einzelne Verstoß wird separat geahndet. Bei Equal-Pay-Verletzungen steigt der Rahmen auf bis zu 500.000 €.

Übergang zum Entleiher

Wird die 18-Monats-Grenze überschritten, gilt der Zeitarbeitnehmer kraft Gesetzes als Festangestellter des Entleihers (§ 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 AÜG). Der Verleiher verliert den Mitarbeiter — der Entleiher haftet für Sozialversicherungsbeiträge.

Verlust der AÜ-Erlaubnis

Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße führen zum Widerruf der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit. Ohne diese Erlaubnis ist Ihr Geschäftsbetrieb als Personaldienstleister beendet.

Welche Pflichten schreibt das AÜG vor?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Rechte von Zeitarbeitnehmern und die Pflichten von Verleihern und Entleihern. Diese Anforderungen muss Ihre Software abbilden:

Höchstüberlassungsdauer (18 Monate)

Kein Arbeitnehmer darf länger als 18 aufeinanderfolgende Monate an denselben Entleiher überlassen werden. Unterbrechungen unter 3 Monaten werden nicht angerechnet.

SBM berechnet die verbleibende Dauer automatisch und warnt rechtzeitig.
Equal Pay (§ 8 AÜG)

Nach 9 Monaten (gesetzlich) bzw. 15 Monaten (bei Branchenzuschlägen) hat der Zeitarbeitnehmer Anspruch auf das gleiche Entgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers.

SBM erkennt den Stichtag pro Mitarbeiter und passt die Abrechnung automatisch an.
Branchenzuschläge (stufenweise Anpassung)

Ab der 6. Einsatzwoche greifen tarifliche Zuschläge in festgelegten Stufen, die das Entgelt schrittweise an das Vergleichsentgelt angleichen.

SBM berechnet alle Stufen automatisch auf Basis der tatsächlichen Einsatztage.
Kennzeichnungs- und Konkretisierungspflicht

Überlassungsverträge müssen als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichnet und die überlassene Person namentlich benannt werden.

SBM erstellt Vertragsvorlagen, die diese Pflichtangaben standardmäßig enthalten.
Erlaubnispflicht

Personaldienstleister benötigen eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Diese ist befristet und muss regelmäßig erneuert werden.

SBM erinnert an Verlängerungsfristen Ihrer AÜ-Erlaubnis.
Gleichstellungsgrundsatz

Zeitarbeitnehmer haben grundsätzlich Anspruch auf die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen wie vergleichbare Stammbeschäftigte des Entleihers.

Die automatische Vergleichsentgelt-Berechnung in SBM bildet diesen Grundsatz ab.

Wie SBM die AÜG-Compliance sicherstellt

Jede gesetzliche Anforderung wird in SBM durch eine konkrete Funktion abgedeckt — automatisch, transparent und jederzeit prüfbar.

Höchstüberlassungsdauer-Tracking

SBM berechnet die verbleibende Einsatzdauer für jeden Mitarbeiter bei jedem Entleiher — tagesgenau. Unterbrechungen unter drei Monaten werden erkannt und korrekt behandelt. Die Restlaufzeit wird direkt in der Einsatzplanung angezeigt.

Sie sehen kritische Fristen nicht in einem separaten Kalender, sondern dort, wo Sie disponieren.

Ampelsystem für alle Fristen

Grün, Gelb, Rot — ein einheitliches Farbsystem zeigt den Status aller AÜG-relevanten Fristen: Höchstüberlassungsdauer, Equal-Pay-Stichtag, Branchenzuschlagsstufen und Vertragslaufzeiten. Auf einen Blick sehen Sie, wo Handlungsbedarf besteht.

Kein Mitarbeiter rutscht unbemerkt in eine Fristüberschreitung.

Equal Pay & Branchenzuschläge

SBM unterscheidet automatisch zwischen der 9-Monats-Frist (gesetzlich) und der 15-Monats-Frist (bei tariflicher Regelung mit Branchenzuschlägen). Die Zuschlagsstufen werden auf Basis der tatsächlichen Einsatztage berechnet. Am Stichtag passt SBM die Abrechnung automatisch an.

Sie müssen keine Equal-Pay-Termine im Kopf behalten — SBM rechnet und handelt.

Vorkalkulation mit Compliance-Faktor

Bevor Sie einen Einsatz bestätigen, zeigt SBM die vollständige Kostenkalkulation: Grundlohn, Zuschläge, Sozialabgaben, Urlaubsrückstellungen, Branchenzuschläge und Equal-Pay-Aufschläge — gegenübergestellt dem vereinbarten Verrechnungssatz. Sie sehen die Marge auf einen Blick.

Sie wissen vor Einsatzbeginn, ob sich der Auftrag auch nach Equal Pay noch rechnet.

Revisionssichere Dokumentation

Alle Berechnungen, Fristverläufe und Anpassungen werden lückenlos protokolliert. Bei einer Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung sind alle Nachweise sofort verfügbar — GoBD-konform und DSGVO-konform.

Prüfungen verlieren ihren Schrecken, wenn die Dokumentation stimmt.

Automatische Gesetzesanpassungen

Wenn sich Mindestlöhne ändern, Tarifverträge aktualisiert werden oder neue gesetzliche Meldepflichten in Kraft treten — SBM wird entsprechend aktualisiert. Sie müssen nicht selbst prüfen, ob Ihre Software noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht.

Eine Sorge weniger: Ihre Software arbeitet immer auf dem neuesten Stand des Gesetzes.

AÜG-relevante Änderungen 2026

Das regulatorische Umfeld für Personaldienstleister verändert sich laufend. Diese drei Änderungen betreffen Ihre Software unmittelbar:

01. Januar 2026

Neues DGB/GVP-Tarifwerk

SBM-Status: Bereits integriert
01. Jan / 01. Sep 2026

Mindestlohn Zeitarbeit — zweistufige Erhöhung

Der Branchenmindestlohn steigt zum 1. Januar auf 14,96 €/h und zum 1. September auf 15,33 €/h. Beide Stufen müssen in Kalkulation und Abrechnung korrekt hinterlegt sein.

SBM-Status: Bereits integriert
29. Juni 2026

Erweiterte Meldepflichten nach § 17b AÜG

Ab diesem Datum müssen Verleiher bei der Meldung an die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Staatsangehörigkeit und die konkrete Tätigkeit des überlassenen Arbeitnehmers angeben. Software ohne diese Felder kann die Meldepflicht nicht mehr erfüllen.

SBM-Status: Wird rechtzeitig bereitgestellt

Compliance im Arbeitsalltag — mit und ohne Software

Ohne spezialisierte AÜG-Software
  • Excel-Listen für Einsatzfristen, manuelle Pflege
  • Equal-Pay-Stichtage werden übersehen
  • Branchenzuschläge manuell berechnet — fehleranfällig
  • Gesetzesänderungen werden spät oder gar nicht umgesetzt
  • Betriebsprüfung: tagelange Vorbereitung, Unsicherheit
  • Marge nach Equal Pay unklar — böse Überraschungen
  • Disponenten müssen Recht kennen, um Fehler zu vermeiden
Mit SBM
  • Automatische Fristenberechnung, tagesgenau
  • Ampelsystem warnt Wochen im Voraus
  • Stufenberechnung auf Basis tatsächlicher Einsatztage
  • Updates werden zentral eingespielt
  • Alle Nachweise sofort abrufbar, GoBD-konform
  • Vorkalkulation zeigt Marge vor Einsatzbeginn
  • System prüft Regeln automatisch, Disponent disponiert
So funktioniert es

AÜG-Compliance in vier Schritten

01
Einsatz anlegen

Sie erstellen einen neuen Einsatz in der Dispotafel. SBM prüft sofort Vorbeschäftigungszeiten, bestehende Einsatzsperren und die verbleibende Höchstüberlassungsdauer.

02
Fristen berechnen

Equal-Pay-Stichtag, Branchenzuschlagsstufen und Vertragslaufzeiten werden automatisch berechnet. Das Ampelsystem zeigt den Status in Echtzeit.

03
Marge kalkulieren

Die Vorkalkulation berücksichtigt alle Zuschläge, Sozialabgaben und den bevorstehenden Equal-Pay-Übergang. Sie sehen die erwartete Marge pro Einsatz.

04
Dokumentation sichern

Alle Berechnungen und Fristverläufe werden automatisch protokolliert. Bei einer Prüfung sind sämtliche Nachweise auf Knopfdruck verfügbar.

AÜG-Compliance durchzieht das gesamte System

Die Fristenüberwachung und Compliance-Logik in SBM ist kein isoliertes Modul. Sie ist in jeden Arbeitsschritt eingebettet — von der Disposition bis zur Lohnabrechnung.

Häufige Fragen zur AÜG-konformen Software

AÜG-Compliance bedeutet, dass ein Personaldienstleister alle Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einhält: Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Equal-Pay-Regelungen, Branchenzuschläge, Kennzeichnungspflichten und die Erlaubnispflicht. Eine spezialisierte Software wie SBM automatisiert die Überwachung dieser Pflichten und reduziert das Risiko von Verstößen erheblich.

Die Bußgelder sind gestaffelt: Bis zu 30.000 € pro Einzelverstoß bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer, fehlendem Kennzeichnung oder unerlaubtem Kettenverleih. Bei Equal-Pay-Verletzungen liegt der Rahmen bei bis zu 500.000 €. Zusätzlich droht der Eintrag ins Gewerbezentralregister und im Wiederholungsfall der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.

SBM erfasst jeden Einsatz eines Arbeitnehmers bei einem Entleiher und berechnet die verbleibende Dauer tagesgenau. Unterbrechungen werden automatisch berücksichtigt: Nur Pausen von mehr als drei Monaten setzen die Frist zurück. Der aktuelle Status wird über ein Ampelsystem (grün, gelb, rot) in der Einsatzplanung angezeigt.

Drei wesentliche Änderungen: Erstens gilt seit Januar 2026 das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Zweitens steigt der Mindestlohn für Zeitarbeit in zwei Stufen (14,96 €/h ab Januar, 15,33 €/h ab September). Drittens treten am 29. Juni 2026 erweiterte Meldepflichten nach § 17b AÜG in Kraft — Verleiher müssen künftig auch Staatsangehörigkeit und Tätigkeit des Arbeitnehmers melden.

Wenn die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten überschritten wird oder andere schwerwiegende Verstöße vorliegen, gilt der Zeitarbeitnehmer kraft Gesetzes als Arbeitnehmer des Entleihers (§ 10 Abs. 1 AÜG). Der Verleiher verliert den Mitarbeiter, der Entleiher muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.

Ja. SBM bildet die aktuellen GVP/DGB-Branchenzuschlagstarife ab und berechnet die Zuschlagsstufen automatisch auf Basis der tatsächlichen Einsatztage. Bei Tarifänderungen werden die Tabellen zentral aktualisiert — die Neuberechnung erfolgt für alle betroffenen Einsätze automatisch.

Ja. Die AÜG-Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade kleinere Dienstleister, die keine eigene Rechtsabteilung haben, profitieren besonders von der automatisierten Fristenüberwachung und der rechtssicheren Dokumentation in SBM.

Alle Berechnungen, Fristverläufe und Anpassungen werden in SBM GoBD-konform und revisionssicher protokolliert. Bei einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung können Sie sämtliche Nachweise auf Knopfdruck exportieren — ohne tagelange Vorbereitung.

AÜG-Compliance beginnt mit der richtigen Software

Lassen Sie sich in einer persönlichen Demo zeigen, wie SBM Ihre Fristen überwacht, Zuschläge berechnet und Ihre Dokumentation absichert. Unverbindlich und kostenlos.
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