Seit der AÜG-Reform 2017 stehen Personaldienstleister vor einer Fülle gesetzlicher Pflichten: Fristen, Zuschläge, Dokumentation. Ein einzelner Verstoß kann bis zu 30.000 € kosten — bei Equal-Pay-Verletzungen sogar bis zu 500.000 €.
SBM nimmt Ihnen diese Last ab. Alle relevanten Fristen werden automatisch berechnet und überwacht. Ein Ampelsystem zeigt auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht. So arbeiten Sie nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz kennt empfindliche Sanktionen. Wer Fristen verpasst oder Pflichten missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder — sondern die gesamte Geschäftsgrundlage.
Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer, fehlende Kennzeichnung im Überlassungsvertrag oder unerlaubter Kettenverleih — jeder einzelne Verstoß wird separat geahndet. Bei Equal-Pay-Verletzungen steigt der Rahmen auf bis zu 500.000 €.
Wird die 18-Monats-Grenze überschritten, gilt der Zeitarbeitnehmer kraft Gesetzes als Festangestellter des Entleihers. Der Verleiher verliert den Mitarbeiter — der Entleiher haftet für Sozialversicherungsbeiträge.
§ 9 Nr. 1, § 10 Abs. 1 AÜG
Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße führen zum Widerruf der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit. Ohne diese Erlaubnis ist Ihr Geschäftsbetrieb als Personaldienstleister beendet.
Diese Risiken lassen sich mit der richtigen Software fast vollständig ausschließen. Entscheidend ist, dass Fristen automatisch berechnet und Verstöße erkannt werden, bevor sie entstehen.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Rechte von Zeitarbeitnehmern und die Pflichten von Verleihern und Entleihern. Diese Anforderungen muss Ihre Software abbilden:
Jede gesetzliche Anforderung wird in SBM durch eine konkrete Funktion abgedeckt — automatisch, transparent und jederzeit prüfbar.
SBM berechnet die verbleibende Einsatzdauer für jeden Mitarbeiter bei jedem Entleiher — tagesgenau. Unterbrechungen unter drei Monaten werden erkannt und korrekt behandelt. Die Restlaufzeit wird direkt in der Einsatzplanung angezeigt.
Grün, Gelb, Rot — ein einheitliches Farbsystem zeigt den Status aller AÜG-relevanten Fristen: Höchstüberlassungsdauer, Equal-Pay-Stichtag, Branchenzuschlagsstufen und Vertragslaufzeiten. Auf einen Blick sehen Sie, wo Handlungsbedarf besteht.
SBM unterscheidet automatisch zwischen der 9-Monats-Frist (gesetzlich) und der 15-Monats-Frist (bei tariflicher Regelung mit Branchenzuschlägen). Die Zuschlagsstufen werden auf Basis der tatsächlichen Einsatztage berechnet. Am Stichtag passt SBM die Abrechnung automatisch an.
Bevor Sie einen Einsatz bestätigen, zeigt SBM die vollständige Kostenkalkulation: Grundlohn, Zuschläge, Sozialabgaben, Urlaubsrückstellungen, Branchenzuschläge und Equal-Pay-Aufschläge — gegenübergestellt dem vereinbarten Verrechnungssatz. Sie sehen die Marge auf einen Blick.
Alle Berechnungen, Fristverläufe und Anpassungen werden lückenlos protokolliert. Bei einer Betriebsprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung sind alle Nachweise sofort verfügbar — GoBD-konform und DSGVO-konform.
Wenn sich Mindestlöhne ändern, Tarifverträge aktualisiert werden oder neue gesetzliche Meldepflichten in Kraft treten — SBM wird entsprechend aktualisiert. Sie müssen nicht selbst prüfen, ob Ihre Software noch dem aktuellen Rechtsstand entspricht.
Das regulatorische Umfeld für Personaldienstleister verändert sich laufend. Diese drei Änderungen betreffen Ihre Software unmittelbar:
Die bisherigen BAP- und iGZ-Tarifverträge werden vollständig durch das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk ersetzt. Neue Eingruppierungslogik, neue Entgelttabellen, neue Zuschlagsregelungen. Alle Neuverträge für GVP-Mitglieder müssen bereits nach dem neuen Tarifwerk abgeschlossen werden. Branchenzuschläge nach neuem Tarifwerk →
Der Branchenmindestlohn steigt zum 1. Januar auf 14,96 €/h und zum 1. September auf 15,33 €/h. Beide Stufen müssen in Kalkulation und Abrechnung korrekt hinterlegt sein.
SBM-Status: Bereits integriertAb diesem Datum müssen Verleiher bei der Meldung an die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich die Staatsangehörigkeit und die konkrete Tätigkeit des überlassenen Arbeitnehmers angeben. Software ohne diese Felder kann die Meldepflicht nicht mehr erfüllen.
SBM-Status: Wird rechtzeitig bereitgestelltSie nutzen eine andere Software und sind unsicher, ob diese Änderungen abgedeckt sind? Wir zeigen Ihnen gerne in einer Demo, wie SBM damit umgeht.
Jetzt Demo vereinbarenSie erstellen einen neuen Einsatz in der Dispotafel. SBM prüft sofort Vorbeschäftigungszeiten, bestehende Einsatzsperren und die verbleibende Höchstüberlassungsdauer.
Equal-Pay-Stichtag, Branchenzuschlagsstufen und Vertragslaufzeiten werden automatisch berechnet. Das Ampelsystem zeigt den Status in Echtzeit.
Die Vorkalkulation berücksichtigt alle Zuschläge, Sozialabgaben und den bevorstehenden Equal-Pay-Übergang. Sie sehen die erwartete Marge pro Einsatz.
Alle Berechnungen und Fristverläufe werden automatisch protokolliert. Bei einer Prüfung sind sämtliche Nachweise auf Knopfdruck verfügbar.
Bei einem AÜG-Verstoß tragen nicht nur Verleiher die Konsequenzen. Auch der Entleiher haftet — für Sozialversicherungsbeiträge, für die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses und im schlimmsten Fall strafrechtlich.
Als Personaldienstleister können Sie Ihren Kunden aktiv dabei helfen, compliant zu bleiben. SBM liefert Ihnen die Datengrundlage: Einsatzdauer, Fristen, anstehende Equal-Pay-Termine. Diese Transparenz stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden — und macht Sie zum bevorzugten Partner.
Stellen Sie sich vor, Sie informieren Ihren Kunden drei Monate vor einer kritischen Frist. Nicht, weil er danach gefragt hat — sondern weil Ihr System es automatisch meldet. Das ist der Unterschied zwischen einem Lieferanten und einem Partner.
Wussten Sie?Neues DGB/GVP-Tarifwerk
Bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer gilt der Zeitarbeitnehmer automatisch als Festangestellter des Entleihers. Der Verleiher verliert den Mitarbeiter, der Entleiher haftet rückwirkend für Sozialversicherungsbeiträge. Mit SBM passiert das nicht.
Die Fristenüberwachung und Compliance-Logik in SBM ist kein isoliertes Modul. Sie ist in jeden Arbeitsschritt eingebettet — von der Disposition bis zur Lohnabrechnung.
AÜG-Compliance bedeutet, dass ein Personaldienstleister alle Anforderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einhält: Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Equal-Pay-Regelungen, Branchenzuschläge, Kennzeichnungspflichten und die Erlaubnispflicht. Eine spezialisierte Software wie SBM automatisiert die Überwachung dieser Pflichten und reduziert das Risiko von Verstößen erheblich.
Die Bußgelder sind gestaffelt: Bis zu 30.000 € pro Einzelverstoß bei Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer, fehlendem Kennzeichnung oder unerlaubtem Kettenverleih. Bei Equal-Pay-Verletzungen liegt der Rahmen bei bis zu 500.000 €. Zusätzlich droht der Eintrag ins Gewerbezentralregister und im Wiederholungsfall der Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis.
SBM erfasst jeden Einsatz eines Arbeitnehmers bei einem Entleiher und berechnet die verbleibende Dauer tagesgenau. Unterbrechungen werden automatisch berücksichtigt: Nur Pausen von mehr als drei Monaten setzen die Frist zurück. Der aktuelle Status wird über ein Ampelsystem (grün, gelb, rot) in der Einsatzplanung angezeigt.
Drei wesentliche Änderungen: Erstens gilt seit Januar 2026 das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk. Zweitens steigt der Mindestlohn für Zeitarbeit in zwei Stufen (14,96 €/h ab Januar, 15,33 €/h ab September). Drittens treten am 29. Juni 2026 erweiterte Meldepflichten nach § 17b AÜG in Kraft — Verleiher müssen künftig auch Staatsangehörigkeit und Tätigkeit des Arbeitnehmers melden.
Wenn die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten überschritten wird oder andere schwerwiegende Verstöße vorliegen, gilt der Zeitarbeitnehmer kraft Gesetzes als Arbeitnehmer des Entleihers (§ 10 Abs. 1 AÜG). Der Verleiher verliert den Mitarbeiter, der Entleiher muss rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
Ja. SBM bildet die aktuellen GVP/DGB-Branchenzuschlagstarife ab und berechnet die Zuschlagsstufen automatisch auf Basis der tatsächlichen Einsatztage. Bei Tarifänderungen werden die Tabellen zentral aktualisiert — die Neuberechnung erfolgt für alle betroffenen Einsätze automatisch.
Ja. Die AÜG-Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße. Gerade kleinere Dienstleister, die keine eigene Rechtsabteilung haben, profitieren besonders von der automatisierten Fristenüberwachung und der rechtssicheren Dokumentation in SBM.
Alle Berechnungen, Fristverläufe und Anpassungen werden in SBM GoBD-konform und revisionssicher protokolliert. Bei einer Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung können Sie sämtliche Nachweise auf Knopfdruck exportieren — ohne tagelange Vorbereitung.